Conditions (AGB)

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Anwendungsbereich und Geltung

1.1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden „Kunden“ genannt) und der Axians Amanox AG, für die Beschaffung, Installation und Wartung von Hard- und Software und die Erbringung von sonstigen Informatik-Dienstleistungen.

1.1.2

Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der Axians Amanox AG. Abweichungen von diesen AGB und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.

1.2 Preise und Zahlungsbedingungen

1.2.1

Soweit nichts Abweichendes festgelegt wird, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Währung, exklusive MwSt.

1.2.2

Rechnungen der Axians Amanox AG sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen.

1.2.3

Periodische Gebühren werden jeweils im Voraus fakturiert.

1.2.4

Die Zahlungstermine sind Fixtermine, weshalb bei deren Überschreitung ohne Mahnung ein Verzugszins von 5% geschuldet wird.

1.2.5

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum der Axians Amanox AG und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

2 Beschaffung von Hard- und Software

2.1 Vertragsabschluss

2.1.1

Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, ist die Axians Amanox AG während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.

2.1.2

Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Annahme der Offerte oder durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages.

2.1.3

Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für die Axians Amanox AG verbunden, trägt diese Kosten der Kunde gemäss der gültigen Preisliste der Axians Amanox AG.

2.1.4

Wird ein Auftrag vorzeitig durch den Kunden abgebrochen, werden unabhängig vom erreichten Ergebnis, die effektiv geleisteten Stunden in Rechnung gestellt.

2.2 Lieferung

2.2.1

Von der Axians Amanox AG genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.

2.2.2

Betriebsstörungen, verzögerte Belieferung oder insbesondere Nichtbelieferung durch Vertragspartner der Axians Amanox AG und Ereignisse höherer Gewalt, Streik und anderer hindernden Umständen berechtigen die Axians Amanox AG unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.

2.2.3

Beschädigte Sendungen müssen beim Empfang der Ware unverzüglich dem Transporteur gemeldet werden. Beanstandungen der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei der Axians Amanox AG geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

2.2.4

Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

2.3 Untersuchungs- und Rügepflicht

2.3.1

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der Axians Amanox AG unverzüglich zu melden.

2.3.2

Die Axians Amanox AG ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. Ebenso ist sie zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

2.3.3

Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Kunde innert 30 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandung erhoben hat.

3 Dienstleistungen

3.1 Vergütung nach Aufwand

3.1.1

Axians Amanox AG erbringt die vereinbarten Leistungen nach Aufwand zu den in der Bestellung vereinbarten Stundensätzen. Die Preis- bzw. Aufwandsangaben gelten als approximative Schätzungen und nicht als Festpreisangebote

3.1.2

Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

3.2 Festpreis

3.2.1

Wenn für die Leistungen ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, basiert dieser auf den bei Vertragsabschluss bekannten Grundlagen. Sollten sich diese nachträglich ändern und war diese für die Axians Amanox AG nicht voraussehbar, so sind mit dem Kunden die nötigen Vertragsanpassungen zu vereinbaren.

3.3 Zuschläge

3.3.1

Für Normalarbeitszeiten Werktags, zwischen 08:00 und 18:00 Uhr werden keine Zuschläge in Rechnung gestellt.

3.3.2

Werktags, zwischen 18:00 und 08:00 (Nachtarbeiten), sowie samstags und an kantonalen und regionalen Feiertagen wird ein Zuschlag von +50% zum normalen Stundensatz verrechnet.

3.3.3

An Sonntagen, sowie an eidgenössischen Feiertagen, wird ein Zuschlag von + 100% zum normalen Stundensatz verrechnet.

4 Gewährleistung und Haftung

4.1 Gewährleistung

4.1.1

Dem Kunden ist bekannt, dass Software unter Berücksichtigung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre Komplexität unter Umständen nicht fehlerfrei ausgeliefert oder installiert werden kann. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine völlige Fehlerfreiheit von Software generell nicht garantiert werden.

4.1.2

Die Funktionsfähigkeit der von der Axians Amanox AG gelieferten Software ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig, welche die Axians Amanox AG nicht beeinflussen kann (Hard- und Software des Kunden, Bedienung, Datenübertragung, Stromausfall, Updates, Fehlerbehebungen, Eingriffe des Kunden oder Dritten etc.).

4.1.3

Die Axians Amanox AG kann im Übrigen keine Garantie dafür übernehmen, dass Hardware/Software dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann, noch dass die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausschliesst.

4.1.4

Für Software von Dritten wird jegliche Gewährleistung durch die Axians Amanox AG wegbedungen, auch wenn solche Software in die Programme der Axians Amanox AG integriert ist.

4.2 Haftung

4.2.1

Die Axians Amanox AG haftet gegenüber dem Kunden für entstandenen Schaden nur insoweit, als der Axians Amanox AG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung für direkte Schäden ist begrenzt auf einen Drittel des vereinbarten (periodischen) Preises für die den Schaden verursachende Leistung, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung entstehen.

4.2.2

Eine Haftung der Axians Amanox AG für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen, Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Datenverlust oder weiteres wird ausgeschlossen.

4.2.3

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner oben genannten Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt.

4.2.4

Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an gelieferter Software und/oder Hardware vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

5 Schlussbestimmungen

5.1 Geheimhaltung

5.1.1

Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.

5.1.2

Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.

5.1.3

Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

5.2 Abtretung, Übertragung und Verpfändung

5.2.1

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden.

5.3 Anwendbares Recht

5.3.1

Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.  



Axians Amanox AG, Oktober 2020

Axians Amanox AG, Dammweg 9, 3013 Bern
T: +41 31 320 10 80

www.amanox.ch